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Förderprogramme

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Bereich

Förderung von Familienerholung

Laufzeit:
01.01.2024 - 31.12.2024
Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Anträge können ausschließlich über die Diakonie Sachsen gestellt werden.
Fördergegenstand:

Über die Diakonie Sachsen können Anträge für die Förderung von Familienerholung gestellt werden.

Die Förderung muss vor Reiseantritt schriftlich beantragt werden.

Antragsberechtigt sind Familien und Alleinerziehende mit ihren Kindern, die bestimmte Voraussetzungen, vor allem hinsichtlich des Familieneinkommens, erfüllen.
Der Antrag muss vor Urlaubsantritt bei einer Beratungsstelle oder der Geschäftsstelle der Diakonie Sachsen eingehen. 

Anträge gibt es bei allen KirchenBezirksSozialarbeitsstellen (KBS) sowie bei allen diakonischen Schwangerschafts- und Erziehungsberatungsstellen.

Rechtsgrundlage der Bewilligung ist die Richtlinie des Sächsischen Staatsministeriums für Soziales zur Gewährung finanzieller Zuwendungen für Einrichtungen und Maßnahmen der Familienförderung im Freistaat Sachsen (RL Familienförderung).

 

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