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Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG)

Laufzeit:
01.01.2021
Einreichungsfrist(en):
unterjährig fortlaufend bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Mittel möglich
Förderquote:
unterschiedlich je nach Fördergegenstand

Fördermittelgeber:
Bund
Institution:
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK); Bewilligungsstellen: Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) und Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW)
Fördergegenstand:

Bundesförderung für effiziente Gebäude BEG (seit 2021) zur Unterstützung bei der Sanierung von Gebäuden, die dauerhaft Energiekosten einsparen und damit das Klima schützen.

Zum Förderfinder des BMWK für mehr Energieeffizienz

 

Informationen:  BEG BAFA / BEG KfW

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