unterjährig fortlaufend bis zur Ausschöpfung der verfügbaren Haushaltmittel
Förderquote:
bis zu 75 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben bei mindestens 10.000 Euro Investitionsvolumen, max. 500.000 Euro Zuwendung mit Ausnahmen
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT);
Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:
Mit der Förderrichtlinie Ganzjahrestourismus unterstützt der Freistaat Sachsen die nachhaltige Anpassung des heimischen Tourismus an die klimatischen Veränderungen. Ziel ist die Transformation von der Saisonalität hin zu einem ganzjährig nutzbaren Tourismusangebot.
Gefördert werden Investitionsvorhaben der gewerblichen Tourismuswirtschaft.
Antragsberechtigt sind eingetragene Vereine, kleinere und mittlere Unternehmen usw., die im Freistaat Sachsen gewerbliche Dienstleistungen auf dem Gebiet des Tourismus erbringen.
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