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Förderprogramme

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Bereich

Kulturstiftung des Freistaates Sachsen

Einreichungsfrist(en):
01.09. laufendes Jahr mit Projektbeginn im 1. Halbjahr des Folgejahres
Förderquote:
max. 50 Prozent der Gesamtausgaben

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Kulturstiftung des Freistaates Sachsen
Fördergegenstand:

Projektförderungen von künstlerischen Aktivitäten in den Bereichen

  • Bildende Kunst
  • Darstellende Kunst
  • Film
  • Literatur
  • Musik 
  • Soziokultur
  • Spartenübergreifende Vorhaben

mit dem Ziel der nachhaltigen Vermittlung von Kunst und Kultur

Ein Eigenanteil von mindestens 5 Prozent der Gesamtausgaben ist notwendig.

Die Freischaltung des Online-Antragsformulars erfolgt ca. 6 Wochen vor Antragsfrist.

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