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Förderung über das Kulturraumgesetz im Freistaat Sachsen

Einreichungsfrist(en):
je nach Kulturraum bis zu vier unterjährige Einreichungsfristen möglich

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT)
Fördergegenstand:

Der Freistaat Sachsen wird in acht Kulturräume unterteilt: die drei Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig bilden jeweils einen urbanen Kulturraum. Dazu kommen fünf ländliche Kulturräume, gebildet jeweils aus zwei Landkreisen.

Jeder Kulturraum erarbeitet im Konsens von Fachleuten und politischen Entscheidungsträgern eigene Förderrichtlinien und Bewertungskriterien für die Kulturförderung. Die Kulturräume fördern kulturelle Einrichtungen einschließlich Musikschulen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung als Pflichtaufgaben.

Kulturförderung Chemnitz einschließlich Kleinprojekteförderung (bis 2.000 Euro Zuschuss)

Kulturförderung Dresden einschließlich Kleinprojekteförderung (bis 2.500 Euro Zuschuss), Stadtbezirksförderung und Fachförderung Investitionen Kultur

Kulturförderung Leipzig einschließlich Kleinprojekteförderung (Gesamtaufwendung bis 1.500 Euro)

 

Kulturraum Erzgebirge-Mittelsachsen einschließlich Kleinprojekteförderung der kulturellen Bildung

Kulturraum Leipziger Raum

Kulturraum Meißen-Sächsische Schweiz-Osterzgebirge

Kulturraum Oberlausitz-Niederschlesien

Kulturraum Vogtland-Zwickau

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