Förderung über das Kulturraumgesetz im Freistaat Sachsen
Einreichungsfrist(en):
je nach Kulturraum bis zu vier unterjährige Einreichungsfristen möglich
Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Wissenschaft, Kultur und Tourismus (SMWKT)
Fördergegenstand:
Der Freistaat Sachsen wird in acht Kulturräume unterteilt: die drei Kreisfreien Städte Chemnitz, Dresden und Leipzig bilden jeweils einen urbanen Kulturraum. Dazu kommen fünf ländliche Kulturräume, gebildet jeweils aus zwei Landkreisen.
Jeder Kulturraum erarbeitet im Konsens von Fachleuten und politischen Entscheidungsträgern eigene Förderrichtlinien und Bewertungskriterien für die Kulturförderung. Die Kulturräume fördern kulturelle Einrichtungen einschließlich Musikschulen und Maßnahmen von regionaler Bedeutung als Pflichtaufgaben.
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