bis zu 50 Prozent (bei Religionsgemeinschaften) der zuwendungsfähigen Ausgaben, mind. 2.500 Euro, max. 50.000 Euro
Institution:
Landeshauptstadt Dresden im Rahmen der kommunalen Kulturförderung
Fördergegenstand:
Die Landeshauptstadt Dresden gewährt nach Maßgabe der im November 2021 in Kraft getretenen Fachförderrichtlinie Investitionen Kultur (FFRL InvestKultur) Zuwendungen für Investitionen in Kultureinrichtungen einschließlich öffentlich zugänglicher kulturell genutzter Räume und Bauten von Religionsgemeinschaften sowie für den Um- und Ausbau von Künstleratelier-, Arbeits- und Probenräumen.
Förderfähig sind Investitionsmaßnahmen am unbeweglichen und beweglichen Anlagevermögen in Kultureinrichtungen sowie in eigenen oder langfristig angemieteten kulturell genutzten Räumen und Bauten von Religionsgemeinschaften, in denen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung durchschnittlich 24 öffentliche, kulturelle Veranstaltungen im Jahr oder zwei Veranstaltungen monatlich durchgeführt wurden.
Die Investition muss dem Erhalt der Funktionsfähigkeit bzw. der Verbesserung der kulturellen Nutzbarkeit der Einrichtung dienen.
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