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Orte des Gemeinwesens: Soziale Orte im Freistaat Sachsen

Laufzeit:
31.12.2024
Einreichungsfrist(en):
abgelaufen: Interessenbekundung bis 23. Juni 2023
Förderquote:
regelmäßig bis zu 90 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben

Fördermittelgeber:
Freistaat Sachsen
Institution:
Sächsisches Staatsministerium für Soziales und Gesellschaftlichen Zusammenhalt (SMS); Bewilligungsstelle: Sächsische Aufbaubank - Förderbank - SAB
Fördergegenstand:

Im Sommer 2021 hat das sächsische Kabinett die gemeinsame Förderrichtlinie des Sächsischen Staatsministeriums der Justiz und für Demokratie, Europa und Gleichstellung und des Sozialministeriums »Orte des Gemeinwesens« mit den beiden Teilprogrammen »Soziale Orte« und »Orte der Demokratie« beschlossen.

Seit Sommer 2021 unterstützt das Sozialministerium daher «Soziale Orte« über ein Förderprogramm mit 4 Millionen Euro jährlich. Mittlerweile erhielten insgesamt 62 Projektträger durch die Sächsische Aufbaubank (SAB) eine finanzielle Förderung ihrer »Sozialen Orte« (Stand: 06.03.2024).

Die Förderung legt einen Schwerpunkt auf den ländlichen Raum und auf benachteiligte Stadtteile: Gefördert werden Soziale Orte und Orte der Demokratie in Gemeinden mit weniger als 40.000 Einwohnern oder mit einem konkreten, bedarfsorientierten Stadtteilbezug. Es wird die Schaffung, in Ausnahmefällen auch die Weiterführung oder die Erneuerung von »Sozialen Orten« mit Personal- und Sachkosten finanziert. Wenn es zum Aufbau oder der Weiterführung eines »Sozialen Ortes« unbedingt nötig ist, sind auch bauliche Investitionskosten für »Soziale Orte« bis zu einer Höhe von 50.000 Euro förderfähig. Der Fördersatz beträgt regelmäßig 90 Prozent, in ganz besonders gelagerten Ausnahmefällen ist eine Vollfinanzierung möglich. Eigenmittel bzw. Eigenleistungen sollen erbracht werden, da auch durch Eigenleistungen das Engagement des lokalen Gemeinwesens belegt wird.

Mit den Orten des Gemeinwesens sollen gemeinnützige Vereine, Verbände oder Gesellschaften, aber auch Kommunen und weitere Körperschaften des öffentlichen Rechts gefördert werden.

Informationen, Beratung, Interessenbekundung bei der SAB

 

Weiterführende Information:

Unter den bisher geförderten Sozialen Orten im Freistaat Sachsen befinden sich auch landeskirchliche und diakonische Zuwendungsempfänger:

Projektübersicht der bislang geförderten Sozialen Orte im Freistaat Sachsen (Stand: 9. April 2024)

z. B. Ev.-Luth. Kirchgemeinde am Dom Freiberg, Pfarrhof Großschirma:

»Sozialer Ort« in Großschirma: Kirche erfindet sich innerhalb der Dorfgemeinschaft neu / Medieninformation des Freistaates Sachsen vom 4. Januar 2024

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Leipzig-Lindenau-Plagwitz:  Stadtteilzentrum Westkreuz

Ev.-Luth. Kirchenbezirk Marienberg: Kirchliche Erwerbsloseninitiative Zschopau, KEZ

Ev.-Luth. Kirchgemeinde Oberfrohna-RußdorfFunktionale und gestalterische Aufwertung des Gemeindesaals im Pfarrhaus an der Lutherkirche Oberfrohna

Ev.-Luth. Markus-Paulus-Kirchgemeinde Plauen im Kirchgemeindebund Plauen: V.I.P. Villa Postplatz eröffnet (19.06.2024 mit Video)

Ev.-Luth. Kirchenbezirk Vogtland: Café B Klingenthal | Café B Klingenthal (bei Kirchgemeinde)

Heimatstube Wilschdorf e. V. in Kooperation u. a. mit der Ev.-Luth. Christophoruskirchgemeinde Dresden-Wilschdorf-Rähnitz: Wilschdorfer StellDichEin

Zur Veröffentlichung im Thema bei der EVLKS (2024) 

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